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   OLG Köln, 01.03.2016 - 9 W 6/16   

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https://dejure.org/2016,10716
OLG Köln, 01.03.2016 - 9 W 6/16 (https://dejure.org/2016,10716)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2016 - 9 W 6/16 (https://dejure.org/2016,10716)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2016 - 9 W 6/16 (https://dejure.org/2016,10716)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Vorliegens beruflicher Risiken bzw. Gefahren bei Inanspruchnahme der Privat-Haftpflichtversicherung

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB PHV Nr. 1
    Kein Versicherungsschutz nach den BB PHV bei Verursachung eines Brandes im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Hanfplantage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Vorliegens beruflicher Risiken bzw. Gefahren bei Inanspruchnahme der Privat-Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de

    BB-PHV Nr. 1.1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Vorliegens beruflicher Risiken bzw. Gefahren bei Inanspruchnahme der Privat-Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Betrieb einer Hanfplantage zum Verkauf von Marihuana fällt nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Vorliegens beruflicher Risiken bzw. Gefahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1004
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2016 - 9 W 6/16
    Dies hat Konsequenzen für die Darlegungs- und Beweislast: Für die alte Fassung war herrschende Meinung, dass der Versicherer in Folge der negativen Risikobeschreibung zu beweisen hatte, dass der Schaden Folge einer beruflichen Tätigkeit war; nach der jetzigen, auch vorliegend vereinbarten Fassung muss hingegen der Versicherungsnehmer die anspruchsbegründende Voraussetzung darlegen und beweisen, dass ihn ein privates und kein Risiko des Berufes getroffen hat (Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, Lücke, Ziff. 1 BB PHV, Rz. 4 m.w.N.; Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl. 2015, Schimikowski, BB PHV, Rz. 5; OLG Hamm, Urteil v. 02.10.2015, 20 U 139/14).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 115/10

    Privathaftpflichtversicherung: Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2016 - 9 W 6/16
    Der Begriff der Beschäftigung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten (BGH, Urteil v. 28.10.2015, IV ZR 269/14; BGH, Urteil v. 09.11.2011, IV ZR 115/10).
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 269/14

    Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2016 - 9 W 6/16
    Der Begriff der Beschäftigung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten (BGH, Urteil v. 28.10.2015, IV ZR 269/14; BGH, Urteil v. 09.11.2011, IV ZR 115/10).
  • OLG Hamm, 03.08.2011 - 20 W 18/11

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Ansprüche aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2016 - 9 W 6/16
    Nur gelegentliche, nach Art und Umfang als Freizeitbeschäftigung anzusehende Nebentätigkeiten sind gedeckt (Prölss/Martin, a.a.O., Lücke, Rz. 6; OLG Hamm, Beschluss v. 03.08.2012, 20 W 18/11).
  • LG Bonn, 25.11.2015 - 10 O 364/15

    Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags für ein Verfahren gegen eine

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2016 - 9 W 6/16
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25.11.2015 -10 O 364/15 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.02.2016 wird zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2023 - 5 U 50/23

    Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig!

    Da die für die Abgrenzung der Risikobereiche relevanten Tatsachen nicht streitig sind und der Kläger als Versicherungsnehmer danach unzweifelhaft als von der Privathaftpflichtversicherung geschützte "Privatperson" anzusehen ist, kommt es auf die Frage, ob der Formulierungsteil "nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes" in Ziff. I RBE dabei noch Teil der primären Risikobeschreibung ist und der Versicherungsnehmer daher beweisen muss, dass es nicht um ein berufliches Risiko geht (so OLG Köln, r+s 2016, 346; OLG Hamm, VersR 2012, 174; Schimikowski in: Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl., BB PHV Muster-Bedingungsstruktur IX Rn. 5; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., MB PHV Abs. 1 Ziff. 1 Rn. 4; offen OLG Hamm, r+s 2016, 32) oder aber einen Risikoausschluss darstellt, den der Versicherer darlegen und beweisen muss (so OLG Oldenburg, VersR 2014, 1364; Littbarski in: MünchKomm-VVG 2. Auf., § 102 Rn. 13 f.; Schneider, VersR 2020, 667, 669; ders. in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 24 Rn. 98), nicht an.
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